Wertermittlung von Wasserkraftanlagen

Heute wollen wir Ihnen einen kleinen Einblick in die Wertermittlung von Wasserkraftanlagen gewähren.

Üblicherweise kann man den Wert eines (bebauten) Grundstücks, und ein solches ist eine WKA (Wasserkraftanlage) ja zunächst ganz unzweifelhaft, nach den Richtlinien der Wertermittlungsverordnung ("WertV") ermitteln.

Genau wie für jedes andere Gut wird die Preisbildung von dem Markt bestimmt, also dem Angebot und der Nachfrage. Käufer und Verkäufer eines Wasserkraftwerks orientieren sich zumeist an wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Prinzipiell lässt sich das Ertragswertverfahren nach §§15-19 WertV anwenden.

In vereinfachter Form dargestellt läuft das Verfahren folgendermaßen ab:


Schritt 1:
Jahresrohertrag - Bewirtschaftungskosten = Jahresreinertrag

Schritt 2:
Jahresreinertrag x "Ertragswertvervielfältiger" = Ertragswert.

Vereinfacht schätzt man, den Jahresrohertrag für 1 kW installierter Leistung wie folgt:
1 kW x 6000 Volllaststunden x 7,67 ct/kWh = 460 Euro

Die Bewirtschaftungskosten bei einer kleineren Anlagen sind mit 15 % des Rohertrags zu berücksichtigen, so ergibt sich ein Jahresreinertrag von ca. 390 Euro je kW installierter Leistung.

Über den "Ertragswertvervielfältiger" kommen nun die verbleibende Nutzungsdauer der Anlage und die für diese Art des Invests "marktgängige" Verzinsung in die Rechnung.

Nehmen wir hier eine marktgängige Verzinsung von 5% - 6% und eine Restlaufzeit von 15-20 Jahren (Maschinen, Bauwerke, Rechte, geforderte Modernisierungen...) an, dann liegt der Ertragswertvervielfältiger bei ca. 10.

Der Ertragswert ergibt sich dann als Jahresreinertrag x Ertragwertvervielfältiger
= 390x10
= 3900 Euro/kW installierter Leistung.

Vorsicht!

Bitte bachten Sie, dass die beschriebene Vorgehensweise zur Wertermittlung vereinfacht das Ertragswertverfahren und kann nur eine grobe Aussage über den tatsächlichen Wert einer Wasserkraftanlage geben.
Ein Gutachter berücksichtigt darüber hinaus eine Reihe anderer Faktoren, die den Wert eines Objektes verändern können.
Auch Rohertrag, Bewirtschaftungskosten und Ertragswertvervielfältiger sind im Einzelfall genau zu ermitteln, um eine genauere Aussage über den Wert einer Kraftanlage treffen zu können.

Darüberhinaus wird hier der ideelle Wert einer Anlage nicht berücksichtigt, oft steht ja gar nicht das Gewinnstreben im Vordergrund, sondern eine Überzeugung!

Um Geld zu verdienen gibt es sicherlich einfachere und rentablere Investitionsmöglichkeiten.

Für die hier gegebenen Informationen wird keine Haftung übernommen!

Interaktive Wertermittlung für Wasserkraftanlagen

Installierte Leistung KW

Grober Wert der Wasserkraftanlage*

*Es wird keine Haftung auf die hier gegebenen Informationen/Beträge gegeben, zudem wird bei dieser Berechnung nur die Leisitung der Anlage ohne etwaige Zusatzbebauung bzw. Grundstücke oder sonstige Besonderheiten berechnet!

Die hier gewonnen Daten können allenfalls eine grobe Werteinschätzung nach den oben genannten Kriterien bieten, jedoch keinen genauen Wert ermitteln!

Der tatsächliche Wert der Anlage kann von dem Ergebniss abweichen.